Beitragsordnung SG Neukirchen – Abteilung Fussball § 1 Grundlage
Diese Beitragsordnung regelt die Beitragsverpflichtungen der Vereinsmitglieder, sowie die Gebühren für die Erstanmeldung eines Mitglieds im Verein. Sie kann nur von der Mitgliederversammlung geändert werden. Die Grundlage für diese Beitragsordnung findet sich in der Vereinssatzung.
§ 2 Solidaritätsprinzip
Die Mitgliederbeiträge sind eine wesentliche Grundlage für die finanzielle Ausstattung des Vereins. Der Verein ist darauf angewiesen, dass alle Mitglieder ihre Beiträge pünktlich und in vollem Umfang bezahlen.Nur so kann der Verein seine Aufgaben gegenüber den Mitgliedern erfüllen.
Die Höhe der Beitragspflicht richtet sich nach dem Lebensalter und Einkommen. § 3 Beitragshöhe
Jedes ordentliche Mitglied hat einen halbjährlichen Mitgliedsbeitrag – gestaffelt nach Lebensalter oder Geschlecht in Höhe von
- 0-16 Jahre 12,- EUR monatlich
- < 16 Jahre 20,- EUR monatlich
- Ermäßigungen für Studenten/Schüler/Azubis/Rentner<16Jahre/ 17,- EUR monatlich
- Kindersport/Frauen 12,- EUR monatlich
zu zahlen. Bei Vereinseintritt bis zum 30. Juni des Jahres ist der volle, danach der halbe Jahresbeitrag zu zahlen. Ehrenmitglieder sind beitragsfrei. Nichtaktive Mitglieder oder sonstige Personen unterliegen nicht der Beitragspflicht. Der Vorstand ist ermächtigt, Beiträge auf Antrag zu stunden, zu ermäßigen oder zu erlassen. Ein Rechtsanspruch auf solche Zahlungserleichterungen besteht nicht.
Vereinsregisternummer: VR 606 Steuernummer: 224 / 143 / 03394 Fußball
§ 4 Zahlungsform
Die Mitgliedsbeiträge sind mittels Barzahlung, Lastschriftverfahren oder
Kontoüberweisung zu zahlen. Die Vereinskonten werden bei der Volksbank Chemnitz geführt, Mitglieder über 16 Jahre zahlen an folgendes Konto
IBAN:DE3087096214032109323, BIC: GEN0DEF1CH1 und
Mitglieder unter 16 Jahren zahlen an folgendes Konto
IBAN: DE66870962140321027890, BIC: GEN0DEF1CH1
Für Bankgebühren, welche aufgrund Rückbuchungen anfallen, werden die Rückbuchungsgebühren in voller Höhe vom Mitglied erhoben. Die Mitglieder müssen den Verein umgehend schriftlich über Änderungen ihrer Kontoverbindung informieren.
§ 5 Gebühren
Die Aufnahmegebühr beträgt 10,00 Euro.
§ 6 Datenverarbeitung
Die Beitragserhebung erfolgt durch elektronische Datenverarbeitung. Die dafür erforderlichen Daten der Mitglieder (Name und Kontoverbindung) werden gemäß den Vorgaben der DSGVO gespeichert.
§ 7 Vereinsaustritt
Die Beitragspflicht endet mit der Mitgliedschaft. Ein Vereinsaustritt ist jederzeit durch schriftliche Kündigungserklärung möglich.
§ 8 Inkrafttreten
Diese Beitragsordnung tritt mit Wirkung zum 15.03.2025 in Kraft.
Vereinsregisternummer: VR 606 Steuernummer: 224 / 143 / 03394 Fußball
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